Rating nach Basel-II und Basel-III

Im Bankwesen versteht man unter Rating die Einschätzung der Zahlungsfähigkeit eines Schuldners. Dabei werden Ratingcodes verwendet. Die Einordnung erfolgt nach bankeigenen Kriterien ("internes Rating") oder wird von international tätigen Ratingagenturen ("externes Rating") vorgenommen.

Beim Rating werden mittels mathematisch statistischer Verfahren Ausfallwahrscheinlichkeiten anhand von bestimmten Ausfallmerkmalen errechnet und entsprechend bewertet. Der Ratingcode AAA ("triple a") steht dabei für höchste Bonität, C oder D für eine sehr schlechte.

In der Regel können sich Kreditnehmer mit besserem Rating auch zu besseren Konditionen (niedrigeren Zinsen) Kapital verschaffen, da bei ihnen die Ausfallwahrscheinlichkeit geringer ist als bei Schuldnern mit einem schlechten Rating.

Basel-III

Basierend auf den Erfahrungen des Regelwerkes Basel-II sowie auf den Erkenntnissen der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise ab 2007 wurde ein ergänzendes Regelwerk - Basel-III - ergänzend zu den bestehenden Eigenkapitalregeln für Finanzinstitute beschlossen.

Eurobond

Hierbei handelt es sich um eine gemeinsame Euro-Anleihe, bei der alle Mitgliedsstaaten den gleichen Zinssatz zahlen müssen, d.h. der Zins kreditwürdiger Staaten erhöht sich, während Staaten mit schlechtem Ranking weniger Zinsen bezahlen müssen, als eigentlich aufgrund des jeweiligen Ranking angemessen wäre.

Während sich also Unternehmen bemühen müssen, ein besonders gutes Rating zu erlangen, um günstige Kreditkonditionen zu erhalten, sollen finanzkräftige Staaten durch eine Verschlechterung ihrer eigenen Zinssätze für Staaten mit einem schlechten Ranking (derzeit z.B. Griechenland, Italien, Spanien) deren Konditionen verbessern.

Nach dem 2010 gescheiterten Versuch des Luxemburger Premierminister Jean-Claude Juncker, das den Unternehmen der freien Wirtschaft von der EU aufgezwungene System nach Basel-II und Basel-III für die europäischen Staaten durch den sog. Eurobond zu unterlaufen, läuft aktuell (Sommer 2012) ein erneuter Versuch im Rahmen des sog. "Euro-Rettungsschirms", finanzstärkere Staaten in Haftung für die Mißwirtschaft anderer EU-Mitglieder zu nehmen.
Während z.B. die Kosten für die heruntergewirtschafteten West-LB und Bayern-LB voll vom deutschen Steuerzahler getragen werden müssen, sollen die Finanzhilfen für die Banken anderer Staaten nicht auf die der jeweiligen Staaten mit angerechnet werden.